ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für zwischen Hausbetreuung Norbert Sipos („Hausbetreuung Norbert Sipos“, „wir“, „uns“) und dem Kunden geschlossene Verträge. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichenden, entgegenstehenden, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden müssen wir zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. 1.2. Diese AGB bilden die Vertragsgrundlage insbesondere für die Beauftragung unserer Dienstleistungen sowie die Bestellung von Waren oder Gutscheinen. 1.3. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“), die keine Unternehmer sind. Unternehmer ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb des Unternehmens gehört. 1.4. Falls Sie Konsument sind, beachten Sie bitte besonders Ihre gesetzlichen Rücktrittsrechte nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz gemäß Pkt 10. 1.5. Der Vertragsabschluss sowie allfällige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsabschluss Offline und per E-Mail
2.1. Unsere Offerte enthalten eine Beschreibung des entsprechenden Leistungsumfanges, der Leistungsdauer sowie etwaiger Mitwirkungspflichten des Kunden.
3. Vertragslaufzeit bei Dienstleistungsverträgen
3.1. Sofern zwischen den Parteien nicht die einmalige Dienstleistungserbringung bzw eine bestimmte Laufzeit vereinbart wird, wird der Dienstleistungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
3.2. Sofern die Parteien keine besonderen Kündigungsfristen vorsehen, kann der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Dienstleistungsvertrag sowohl vom Kunden als auch von uns unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Monatsletztem schriftlich ordentlich gekündigt werden. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt davon unberührt.
4. Besondere Bestimmungen und Leistungsumfang für Hausbetreuungs-Leistungen
4.1. Hausbetreuung Norbert Sipos erbringt dem Kunden die vertraglich vereinbarten Leistungen im Zusammenhang mit der Hausbetreuung. Darunter fallen – je nach Vertragsinhalt – Mietmattenservices, Grünflächen- und Hausbetreuung, und Hausreinigung. Nicht umfasst sind Leistungen im Zusammenhang mit dem Winterservice. Diese richten sich nach den spezifischen Bestimmungen in Pkt 6.
4.2. Die Hausbetreuungs Leistungen werden an dem vom Kunden angegebenen bzw mit Hausbetreuung Norbert Sipos vereinbarten Durchführungsdatum, für die gewählte Dauer oder die gewünschte Anzahl der Einsätze am vom Kunden angegebenen Durchführungsort erbracht.
4.3. Mietmattenservice
4.3.1. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Matten gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 4 Monaten.
4.3.2. Bei Abhandenkommen oder Zerstörung der Mietmatte ist der Kunde verpflichtet, uns den Zeitwert dieser Matte zu ersetzen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nun insoweit, als den Verbraucher am Abhandenkommen oder der Zerstörung der Mietmatte Verschulden trifft.
4.4. Grünflächenbetreuung
4.4.1. Im Rahmen der Grünflächenbetreuung erbringt Hausbetreuung Norbert Sipos die vom Kunden ausgewählten Dienstleistungen, wie – je nach Vertragsinhalt – Rasenmähen, Heckenschneiden und Gartenarbeiten.
4.4.2. Bei Inanspruchnahme der Grünflächenbetreuung können sowohl der Kunde als auch wir den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 1.1. des Folgejahres schriftlich ordentlich kündigen. Sohin muss der Kunde die Kündigungserklärung bis spätestens 1.12. absenden.
4.4.3. Gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Uns trifft weder eine Prüf-, noch eine Warnpflicht, falls vom Kunden Erde und/oder Saatgut beigestellt werden. Ferner trifft uns keine Haftung für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass sich der von uns zu bearbeitende Untergrund noch nicht vollständig gesetzt hat. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.4.4. Kunden sind verpflichtet, Pflanzen, die sich auf von uns zu bearbeitenden Flächen befinden und nicht entfernt werden sollen, zu kennzeichnen bzw. uns auf solche hinzuweisen.
4.5. Hausbetreuung / Hausreinigung
4.5.1. Im Rahmen der Hausbetreuung / Hausreinigung erbringt Hausbetreuung Norbert SIpos Dienstleistungen zu den vom Kunden ausgewählten Arbeiten (Reinigung von Böden, Stiegenhäusern, Fensterbänken).
4.5.2. Soweit nicht anders vereinbart, werden die vertraglichen Leistungen an Werktagen zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr erbracht.
4.5.3. Fällt der für die Reinigung vorgesehene Tag auf einen Feiertag, wird die Reinigung in der jeweiligen Woche an einem anderen Werktag durchgeführt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Vereinbaren die Parteien die Leistungserbringung an Wochenenden, Feiertagen und bei Nacht (ab 20:00 bis 5:00) erhöht sich das Entgelt pro Stunde um 100 %. Der Kunde wird bei Abschluss des Vertrages auf diese Mehrkosten hingewiesen.
4.5.4. Das vereinbarte Entgelt bezieht sich nur auf übliche, jedoch nicht auf sonstige Verschmutzungen. Unter sonstigen Verschmutzungen sind insbesondere ekelerregende Verschmutzungen, giftige und gesundheitsgefährdende Verschmutzungen, Verschmutzungen nach Durchführung von Bauarbeiten und Verschmutzungen, die mit Speziallösungsmitteln behandelt werden müssen, zu verstehen. Kosten, die aus einer allenfalls notwendigen Evaluierung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzges etz („ASchG“) entstehen, sind im vereinbarten Entgelt nicht enthalten. Sofern diese notwendig sein sollte, wird Hausbetreuung Norbert Sipos den Kunden auf diese Umstände sowie auf die Höhe der Kosten vorab hinweisen und erst nach der Zustimmung des Kunden mit der Leistungserbringung starten.
4.6. Bürobetreuung bei Unternehmern
4.6.1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, werden auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bürobetreuung angeboten. Die Bürobetreuung betrifft Räumlichkeiten, die nicht allgemein zugänglich sind. In einem diesbezüglichen Angebot wird von uns darauf hingewiesen, dass es sich um Bürobetreuungsleistungen handelt.
4.6.2. Bei Inanspruchnahme der Bürobetreuung können sowohl der Kunde als auch wir diese Dienstleistung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsletzten schriftlich ordentlich kündigen.
4.6.3. Das Entgelt für die Erbringung der Bürobetreuung ist pauschaliert. Reinigungsausfälle durch kalendarische Feiertage sind in der Pauschale miteinberechnet und werden daher bei der Monatsrechnung nicht in Abzug gebracht. Bei einmal wöchentlicher (oder seltenerer) Reinigung wird dem Kunden von uns ein Ersatztag angeboten. Bei begründeter Verhinderung des Kunden werden wir im Einvernehmen mit dem Kunden den Ersatztermin vereinbaren. Nimmt der Kunde den Ersatztag aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, nicht in Anspruch, erfolgt keine Gutschrift.
4.6.4. Urlaubs- und Betriebssperren, die über einen längeren Zeitraum als drei zusammenhängende Werktage hinausgehen, werden bei rechtzeitiger Bekanntgabe zumindest vier Wochen vor der Sperre vom Monatspauschalpreis aliquot in Abzug gebracht.
4.6.5. Der Kunde hat einen geeigneten, geräumigen und verschließbaren Raum zum Umkleiden des Personals und zur Unterbringung der Materialien, Geräte und Maschinen zur Verfügung zu stellen.
4.6.6. Ist der Kunde Unternehmer, verpflichtet er sich, während der Vertragslaufzeit und sechs Monate nach Vertragsende das von uns eingesetzte Personal nicht abzuwerben. Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung ist eine Vergütung von € 5.000,-- pro abgeworbener Person als Pönale zu bezahlen. Schädlingsbekämpfungsmaß nahmen erfolgen nach
5. Winterservice
5.1. Allgemeines
5.1.1. Hausbetreuung Norbert Sipos hat die im Vertrag angeführten und vom Kunden überprüften Verkehrsflächen in der Zeit vom 1. November bis 15. April des Folgejahres (Winterperiode) von Schnee zu reinigen und bei Vorherrschen von Glatteis zu bestreuen. Das Vertragsverhältnis wird für eine unbestimmte Anzahl von Winterperioden abgeschlossen. Wir und der Kunde sind jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt, das Vertragsverhältnis per 31.8. schriftlich zu kündigen. Sohin muss der Kunde die Kündigungserklärung bis spätestens 31.7. absenden. Im Falle des Vertragsabschlusses nach dem 1. November haften wir nur dann, wenn wir vertragsgemäß bereits zur Leistungserbringung verpflichtet waren.
5.1.2. Die Betreuung der vertragsgegenständlichen Verkehrsflächen erfolgt in dem vertraglich vereinbarten bzw. in dem aus den nachstehenden Klauseln ersichtlichen Umfang, wobei wir aufgrund der notwendigen Personalorganisation und - ausstattung drei Werktage nach Vertragsabschluss zur Leistungserbringung verpflichtet ist. Etwaige angebotene Zusatzleistungen sind dabei gesondert zu vereinbaren. 5.1.3. Hausbetreuung Norbert Sipos ist zur Beseitigung der Ursachen, die zur Bildung von Eis (durch undichte Dachrinnen etc), der Ablagerung von Schnee oder Verunreinigungen führen, nicht verpflichtet. Dies gilt auch für Schneewechten und die Eisbildung auf Dächern (diese sind von einem Fachunternehmen zu entfernen). Gleiches gilt für die Entfernung von Schnee und/oder Eis nach Abgang einer Dachlawine.
5.1.4. Hausbetreuung Norbert Sipos ist nicht verpflichtet, im Zuge der Betreuung unbegehbare, verstellte oder sonst unzugängliche Verkehrsflächen zu reinigen.
5.1.5. Für den Fall, dass keine Zusatzleistung vereinbart wurde, erfolgt die übliche Betreuung (Räumung und/oder Streuung bei Vorherrschen von Glatteis) entsprechend der Wettersituation (abhängig von der Niederschlagsmenge und der Niederschlagsdauer) längstens innerhalb von acht Stunden ab Beginn des belagsbildenden Niederschlages, wobei die Betreuung bei Bedarf in Intervallen von vier bis sieben Stunden durchgeführt wird. Auf die Arbeitsweise, Zeit und Ausführung der Reinigungsarbeiten hat der Kunde keinen Einfluss.
5.1.6. Eine vollständig schneefreie Räumung der Verkehrsfläche ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Wir sind daher nicht verpflichtet, die zu reinigenden Verkehrsflächen zur Gänze schneefrei zu machen.
5.2. Besondere Bestimmungen
5.2.1. Glatteis: Als Streumaterial werden zulässige Auftau- und abstumpfende Streumittel verwendet. Der Kunde erklärt sich mit der Nutzung einverstanden. Die Betreuung (Räumung und/oder Streuung bei Vorherrschen von Glatteis) erfolgt entsprechend der Wettersituation (abhängig von der Niederschlagsmenge und der Niederschlagsdauer) längstens innerhalb von acht Stunden ab Belagsbildung, wobei die Betreuung bei Bedarf in Intervallen von vier bis sieben Stunden durchgeführt wird.
5.2.2. Extremsituationen: Im Falle des Vorherrschens von wetterbedingten Extremsituationen (höherer Gewalt), wie insbesondere bei extremen Niederschlagsmengen und andauerndem, gefrierenden Regen, Schneeverwehungen, extremen Schneemengen, durch diesen wetterbedingten Umständen verursachter Zusammenbruch des Verkehrs ist weder eine termingerechte Räumung, noch die Einhaltung des oben genannten Intervalls geschuldet. Das Winterservice wird in diesen Fällen spätestens 4 Stunden nach Beendigung der Situation und/oder des Verkehrs wieder aufgenommen.
5.2.3. Innenflächen: Innenflächen sind Verkehrsflächen, die der Räumungsverpflichtung gemäß § 93 StVO nicht unterliegen, wie beispielsweise Hof- und Parkflächen. Die Betreuung solcher Flächen ist gesondert zu vereinbaren. Die Innenflächen werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneelagerfläche geräumt. Ist aufgrund der zu räumenden Schneemengen die Inanspruchnahme zusätzlicher Schneelagerflächen notwendig, verringert sich die vereinbarungsgemäß zu räumende Fläche dementsprechend. Ein Anspruch auf Reinigung von Innenflächen, die zur Zeit des Einsatzes nicht zugänglich sind, besteht nicht. Parkplätze und Zufahrten werden üblicherweise maschinell betreut. Eine Verpflichtung zur händischen Nachbearbeitung (z.B. zwischen abgestellten Fahrzeugen) ist grundsätzlich nicht gegeben und muss gesondert vereinbart werden.
5.2.4. Die Streusplittentfernung wird von uns entsprechend den einschlägigen, behördlichen Vorschriften und jedenfalls am Saisonende durchgeführt.
5.2.5. Tauwetterkontrolle: Die Tauwetterkontrolle ist ein Zusatzservice gegen gesonderte Verrechnung (oder Bestandteil eines Betreuungspaketes) zur einmal täglichen Kontrolle bezüglich des Vorhandenseins von Dachlawinen an Tagen ohne natürlichen Niederschlag, wenn die Bildung von Vereisung durch Schmelzwasser oder das Abgehen von Dachlawinen möglich erscheint. Trotz allenfalls am Dach angebrachter Schneerechen, die eine erhebliche Erhöhung der Sicherheit darstellen, kann das Abgehen von Dachlawinen nicht immer verhindert werden. Die Tauwetterkontrolle umfasst das Aufstellen von Warnstangen und die Kontrolle der vom öffentlichen Gehsteig einsehbaren Dächer auf das Vorhandensein von möglichen Dachlawinen und wird von uns visuell vorgenommen. Zur Beseitigung von Gefahrenquellen (Schneewechten am Dach, Dachlawinen, Eiszapfen, etc.) ist Hausbetreuung Norbert Sipos nicht verpflichtet. Bei Wahrnehmung von drohenden Dachlawinen, Eiszapfen oder Schneewechten sind wir verpflichtet, den Kunden oder eine von diesem namhaft gemachte Person über eine vom Kunden bei Vertragsabschluss bekannt gegebene Telefon- bzw. Telefaxnummer oder per EMail unverzüglich zu kontaktieren und von der Gefahr in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist verpflichtet, uns allfällige Änderungen der Telefon- bzw. Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse bzw. der Kontaktperson unverzüglich bekannt zu geben. Unterbleibt die Bekanntgabe, sind wir nicht für die fehlgeschlagene Kontaktaufnahme und deren Folgen verantwortlich. Wird eine Tauwetterkontrolle beauftragt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Haken am Objekt angebracht werden, die bei Bedarf für das Einhängen von Warnstangen erforderlich
6. Entgelt und Zahlungsbedingungen
6.1. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Winterbetreuungsvertrages ist Hausbetreuung Norbert Sipos berechtigt mindestens 50% des vereinbarten Entgeltes (für Planung, Schulung und entgangenen Gewinn) bis zum Zeitpunkt der nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit, sowie allenfalls darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden in Rechnung zu stellen.
7. Widerrufsrecht
7.1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, hat er das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tage ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
7.2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns (das relevante Unternehmen sowie die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte den Begleitdokumenten, insb. unserem Offert) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das unten stehende Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
7.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Folgen des Widerrufs
7.4. Wenn der Konsument diesen Vertrag widerruft, haben wir dem Kunden – vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen – alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
7.5. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ausnahmen vom Widerrufsrecht
7.6. Der Kunde hat in den in § 18 FAGG aufgezählten Fällen kein Rücktrittsrecht. Muster-Widerrufsformular
7.7. Der Kunde kann das folgende Formular verwenden und an uns senden, wenn er den Vertrag widerrufen will: An (das relevante Unternehmen sowie die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte den Begleitdokumenten, insbesondere unserem Offert) Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung (*): Bestellt am (*)/erhalten am (*): Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s): Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes bitte streichen.
8. Kennzeichnung durch Hausbetreuung Norbert Sipos
8.1. Zur Kennzeichnung der von uns betreuten Liegenschaften gestattet der Kunde die Montage von Firmenschildern an Hauswänden, Zäunen usw.
9. Gewährleistung
9.1. Gegenüber Verbrauchern gelten bei Mängeln unserer Leistungen die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmung en.
9.2. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Leistungen, insbesondere das Objekt nach Abnahme bzw Beendigung der Dienstleistung auf Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen. Bei Vorliegen von Mängeln hat er diese binnen angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einer Woche, schriftlich zu rügen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Hat der Unternehmer innerhalb der Rügefrist keine Mängel gerügt, gilt die Dienstleistung als abgenommen und entfallen damit sämtliche Ansprüche wie zB Gewährleistung, Irrtumsanfechtung oder Schadenersatz wegen einer später behaupteten Abweichung (§ 377 UGB).
9.3. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Dienstleistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
9.4. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erbringt Hausbetreuung Norbert Sipos die Dienstleistungen mit entsprechender Sorgfalt, ohne dass ein bestimmter Erfolg geschuldet ist.
10. Haftung
10.1. Hausbetreuung Norbert Sipos haftet nach Maßgabe der folgenden Punkte grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Dienstleistungserbringung im vereinbarten Umfang. 10.2. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Gleiches gilt gegenüber Verbrauchern mit der Maßgabe, dass wir für die leicht fahrlässige Verletzung von unseren vertraglichen Hauptpflichten dennoch unbeschränkt haften.
10.3. Gegenüber Unternehmern ist auch der Ersatz von Folgeschäden, insbesondere bei Verlust von übergebenen Schlüsseln, die Teil einer Schließanlage sind und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, ausgeschlossen.
10.4. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Hausbetreuung Norbert Sipos ungeachtet der vorherigen Bestimmungen jedoch unbeschränkt.
10.5. Unternehmer haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen und Schadenersatzansprüche innerhalb von einem Jahr ab Leistungserbringung oder Gefahrenübergang geltend zu machen.
10.6. Ist der Kunde Unternehmer, so sind allfällige Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
10.7. Bei der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Winterservice haftet Hausbetreuung Norbert Sipos außerdem nicht für Ereignisse, die sich auf bereits vertragsgemäß geräumten, aber nachträglich durch Dritte (zB einparkende Autos, Straßenräumgeräte, spielende Kinder usw), verunreinigten schnee- oder eisbedeckten Flächen ereignen. Wir schulden somit nicht die Überwachung der Flächen nach erfolgter Leistungserbringung. Hausbetreuung Norbert Sipos trifft weiters keine Haftung für Beschädigungen an Bodenflächen jeglicher Art, die allenfalls durch den ortsüblichen Einsatz von Räumgeräten (maschinell oder händisch) entstehen. Weiters haften wir nicht für Ereignisse, die auf das Verhalten des Kunden, uns nicht zurechenbaren Dritten oder auf höhere Gewalt (zB Zusammenbruch des Verkehrs, extreme Schneemengen usw) zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, Ereignisse, aus denen Hausbetreuung Norbert Sipos haftbar werden könnte (Körperverletzungen von Passanten und Beschädigungen, die mit den Betreuungsarbeiten im Zusammenhang stehen etc) nach Bekanntwerden unverzüglich an uns zu melden und bei der Feststellung des Sachverhaltes Hilfe zu leisten.
10.8. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, Einfassungen von Grünanlagen und Abgrenzungen zu nicht zu räumenden Flächen, die bei Schneelage nicht eindeutig erkennbar sind, deutlich zu kennzeichnen. Hausbetreuung Norbert Sipos haftet weder für Schäden an nicht gekennzeichneten Flächen, Grünanlagen und Abgrenzungen noch für Schäden, die durch zulässiger Weise verwendete Auftauund abstumpfende Streumittel allenfalls verursacht werden. Wir sind auch nicht verpflichtet, Streugut aus Grünflächen zu entfernen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Hausbetreuung Norbert Sipos ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistung zu beauftragen.
11.2. Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Wenn Sie Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU sind, genießen Sie außerdem Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts Ihres Aufenthaltsstaates.
11.3. Für Verträge mit Unternehmern gilt Folgendes: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen treten solche, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen, aber zulässig und wirksam sind.
11.4. Gegenüber Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht.
AGB, Hausbetreuung Norbert Sipos, Stand 08/2024